Rechtsprechung
BGH, 22.04.1966 - 4 StR 71/66 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,6924) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Notzucht
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.12.1954 - 5 StR 416/54
Auszug aus BGH, 22.04.1966 - 4 StR 71/66
Das gilt um so mehr, als deren Aussage hier nicht allein, sondern, wie schon erwähnt, nur im Zusammenhang mit den Geständnissen des Angeklagten die Grundlage der Verurteilung bildete (vgl. auch BGHSt 7, 82, 85 [BGH 14.12.1954 - 5 StR 416/54];… BGH Urt. v. 20. Juni 1961 - 5 StR 157/61 -). - BGH, 20.06.1961 - 5 StR 157/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.04.1966 - 4 StR 71/66
Das gilt um so mehr, als deren Aussage hier nicht allein, sondern, wie schon erwähnt, nur im Zusammenhang mit den Geständnissen des Angeklagten die Grundlage der Verurteilung bildete (vgl. auch BGHSt 7, 82, 85 [BGH 14.12.1954 - 5 StR 416/54]; BGH Urt. v. 20. Juni 1961 - 5 StR 157/61 -). - BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50
Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …
Auszug aus BGH, 22.04.1966 - 4 StR 71/66
Die Revision gibt die Beweismittel nicht an, die das Landgericht noch hätte benutzen können (BGHSt 2, 168). - BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.04.1966 - 4 StR 71/66
Die Zuziehung eines Sachverständigen mit besonderen jugendpsychologischen Kenntnissen ist nur geboten, wenn ein jugendlicher Zeuge aus dem gewöhnlichen Erscheinungsbild des Kindes- oder Jugendalters hervorstechende Züge oder Eigentümlichkeiten aufweist, für deren Beurteilung die eigene Sachkunde des Gerichts nicht ausreichen würde (BGHSt 8, 130, 131 [BGH 05.07.1955 - 1 StR 195/55] mit Nachweisen; BGH NJW 1961, 1636). - BGH, 20.06.1961 - 1 StR 211/61
Voraussetzungen bzw. Notwendigkeit der Zuziehung eines Jugendsachverständigen …
Auszug aus BGH, 22.04.1966 - 4 StR 71/66
Die Zuziehung eines Sachverständigen mit besonderen jugendpsychologischen Kenntnissen ist nur geboten, wenn ein jugendlicher Zeuge aus dem gewöhnlichen Erscheinungsbild des Kindes- oder Jugendalters hervorstechende Züge oder Eigentümlichkeiten aufweist, für deren Beurteilung die eigene Sachkunde des Gerichts nicht ausreichen würde (BGHSt 8, 130, 131 [BGH 05.07.1955 - 1 StR 195/55] mit Nachweisen; BGH NJW 1961, 1636).